ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Geschäftsbedingungen sind, vorbehaltlich etwaiger anderslautender und schriftlich zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen, zur Anwendung auf die Verkaufsverträge von Enofrigo S.p.A. erstellt worden.
1.2 Eventuelle Abweichungen oder Zusatzbedingungen sind nur nach schriftlicher Vereinbarungen wirksam.
1.3 Jedweder Verweis auf die Lieferbedingungen bezieht sich auf die jeweilige Bedingung der von der internationalen Handelskammer veröffentlichten Incoterms®.
1.4 Gemäß den Bestimmungen zum Schutz der personenbezogenen Daten teilt Enofrigo S.p.A. dem Käufer mit, dass die erfassten personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der abgeschlossenen Verträge, eingegangenen Pflichten und des Abschlusses künftiger Geschäfte aufbewahrt und verwendet werden.
2. Bestellungen
2.1 Die von Agenten und/oder Mitarbeitern des Verkäufers oder wie auch immer an diesen eingegangenen Bestellungen sind bis zu ihrer gänzlichen oder teilweisen Annahme für den Verkäufer nicht bindend.
2.2. Die vom Käufer aufgegebene Bestellung unterliegt den Preisen und Bedingungen, die in unserer zum Zeitpunkt des lt. unserer Bestellbestätigung vorgesehenen Lieferdatums gültigen Verkaufspreisliste.
2.3 Jede von Mitarbeitern oder Vermitteln unserer Gesellschaft mitgeteilte Bedingung hat nur dann Gültigkeit, wenn sie im Text unserer als Bestätigung gesendeten Fax- oder E-Mail-Nachricht wiedergegeben ist.
2.4 Die Bestellung des Käufers und der abgeschlossene Vertrag werden erst mit Ausstellung unserer schriftlichen Bestellbestätigung wirksam.
2.5 Der Text unserer Bestellbestätigung hat in jedem Fall und zur Gänze gegenüber den vom Käufer in seiner Bestellung angegebenen Bedingungen Vorrang.
2.6 Wenn der Käufer innerhalb von 2 (zwei) Werktagen nach Empfang unserer Bestätigung nichts Gegenteiliges mitteilt, so ist der Käufer stillschweigend verpflichtet.
2.7 Der Käufer autorisiert die Lieferung in jedem Fall auch ohne vorherige Antwort und befreit den Verkäufer somit von der Pflicht, den Käufer über die eingesetzte Vertragserfüllung zu informieren, wie auch von jeder Schadensersatzforderung.
2.8 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Erfüllung der bereits angenommenen Bestellungen einzustellen und/oder gänzlich bzw. teilweise zu beenden, falls die Erfüllung durch unvorhersehbare oder nicht vom Verkäufer verschuldete Umstände, wie zum Beispiel Streiks, Brände, Kriege, Aufstände und Revolutionen, Stromausfälle, Erdbeben, Hochwasser, Verzögerungen der Zulieferer bei der Lieferung von Rohstoffen, Fertig- oder Halbfertigteilen, unmöglich oder mit unvernünftig hohen Kosten verbunden sein sollte.
3. Eigenschaften der Produkte
3.1 Etwaige Informationen oder Daten zu den Eigenschaften und/oder technischen Spezifikationen der Produkte, die in Prospekten, Preislisten, Katalogen oder ähnlichen Unterlagen enthalten sind, sind nur insoweit bindend, als davon ausdrücklich im Vertrag die Rede ist.
3.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die als notwendig und angebracht erachteten Änderungen an den Produkten vorzunehmen, ohne dabei deren grundlegende Eigenschaften zu verändern.
4 Lieferbedingungen
4.1 Die gegebenenfalls vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen haben unverbindlichen Charakter, soweit sich der Verkäufer nicht durch eine schriftliche Terminzusage verpflichtet.
4.2 Mit der Aufgabe einer Bestellung erkennt der Käufer an, dass die Lieferzeiten kein wesentliches Element darstellen, und verzichtet auf jeden Ersatzanspruch für Lieferverzögerungen oder Stornierungen der Bestellung.
5 Preisstellung und Lieferung – Reklamationen
5.1 Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung erfolgt der Verkauf FCA-FREI FRACHTFÜHRER (nach geltenden Incoterms®), Via dell’Industria 9A, 35010 Borgoricco, Padua, Italien, auch wenn abgemacht sein sollte, dass die Lieferung gänzlich oder teilweise durch den Verkäufer vorgenommen wird.
5.2 Soweit der Verkäufer ausdrücklich keine anderen Bedingungen schriftlich anerkennt, (i) geht das Verlust- oder Beschädigungsrisiko der Produkte zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die in angemessener Weise für den Transport verpackten Produkte dem Frachtführer übergibt, (ii) ist der Verkäufer nicht zum Abschluss einer Versicherungsdeckung der gelieferten Produkte verpflichtet, (iii) werden etwaige vom Verkäufer auf Anfrage des Käufers mit den Frachtführern oder Spediteuren angenommenen Bestimmungen ausschließlich im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durchgeführt, gilt außerdem (iv) ein gegebenenfalls mit der Lieferung beauftragter Spediteur in jeder Hinsicht als der einzige damit Beauftragte des Käufers.
5.3 Etwaige Reklamationen im Zusammenhang mit dem Verpackungszustand, der Menge, der Anzahl und den äußeren Eigenschaften der Produkte müssen bei sonstigem Verfall unverzüglich dem Frachtführer im Versanddokument beanstandet und daraufhin bei sonstigem Verfall spätestens sieben Tage nach dem Empfangsdatum der Produkte dem Verkäufer mittels Einschreiben mit Rückschein gemeldet werden. Etwaige Reklamationen bezüglich der bei Empfang durch eine sorgfältige Prüfung nicht nachweisbaren Mängel (versteckte Mängel) sind dem Verkäufer bei sonstigem Verfall mittels Einschreiben mit Rückschein binnen sieben Tagen nach Feststellung der Mängel und jedenfalls spätestens zwölf Monate nach der Lieferung mitzuteilen.
5.4 Es gilt als vereinbart, dass etwaige Reklamationen oder Beanstandungen den Käufer nicht berechtigen, die Bezahlung der beanstandeten Produkte noch anderer Lieferungen einzustellen oder zu verzögern.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen gelten die Preise für nicht verpackte Produkte, FCA-FREI FRACHTFÜHRER – BORGORICCO, da vereinbart ist, dass der Käufer alle weiteren Unkosten und Ausgaben übernimmt.
6.2 Soweit nicht anders vereinbart, gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Listenpreis des Verkäufers – abzüglich Mehrwertsteuer –, wobei die Zahlung bei Empfang der Verkäuferrechnung fällig wird.
6.3 Die Zahlung hat gemäß den in der Bestellbestätigung und/oder Rechnung ausgewiesenen Bedingungen zu erfolgen.
6.4 Bei verspäteter Zahlung hat der Verkäufer das Recht, die Lieferungen einzustellen und nach seinem Ermessen den Vertrag zu kündigen.
6.5 Der Käufer ist in diesem Fall angehalten, dem Verkäufer die Verzugszinsen in der kraft Art. 1284 des italienischen Zivilgesetzbuchs angegebenen Höhe ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung zu entrichten, und zwar unabhängig vom Eintreten des Verzugs.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zum Eingang der vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers.
7.2 Der Käufer ist dazu verpflichtet, dem Verkäufer bei den von diesem beabsichtigten Maßnahmen zum Schutz seiner Rechte an den gelieferten Produkte beizustehen. Sofern Dritte ein Recht an den betreffenden Produkten geltend machen sollten, muss der Käufer den Verkäufer hierüber umgehend informieren, unter sonstigem Ersatz des dem Verkäufer durch den Verstoß seitens des Käufers oder dessen Kunden entstandenen Schadens.
8. Mängelhaftung
8.1 Der Verkäufer verpflichtet sich, alle ihm anzulastenden Mängel, Qualitäts- oder Konformitätseinbußen der Produkte zu beheben, die innerhalb von zwölf Monaten nach Lieferung der Produkte eingetreten sind, soweit diese gemäß Art. 5.5 unverzüglich gemeldet wurden und der Verkäufer ihr Bestehen nachgewiesen hat. Für die Versandkosten der Produkte, die der Käufer als mangelhaft oder mit Qualitäts- sowie Konformitätseinbußen behaftet gemeldet hat, kommt der Käufer auf. Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind die elektrischen und elektronischen Teile sowie diejenigen Produktkomponenten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Anwendungszwecks Abnutzung oder Verschleiß unterliegen.
8.2 Ausgenommen den Fall der vorsätzlichen Täuschung oder des groben Verschuldens, kann der Verkäufer bei Mängeln, Qualitäts- oder Konformitätseinbußen der Produkte entscheiden, ob er die Produkte reparieren oder ersetzen oder den für die fehlerhaften Produkte bezahlten Preis zurückerstatten wird. Es gilt als vereinbart, dass besagte Haftung die gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungen und Haftungen eingliedert und ersetzt sowie jede andere von den gelieferten Produkten herrührende Verkäuferhaftung ausschließt (z.B. Schadenersatz, Gewinnausfall, Rückrufkampagnen usw.). Auf die unter Garantie ersetzten oder reparierten Produkte wird die gleiche zwölfmonatige Haftung nach dem Ersatz- oder Reparaturdatum gewährt.
8.3 Der Käufer kann kein Produkt ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zurückgeben.
8.4 Der Verkäufer garantiert die Entsprechung der Produkte mit besonderen Spezifikationen oder technischen Eigenschaften oder deren Eignung für besondere Zwecke und/oder Anwendungen nur in dem Umfang, in dem diese Eigenschaften ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurden.
8.5 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die der Käufer oder Dritte, die Ansprüche gegen diesen geltend machen, vorgeblich durch die Anwendung der Produkte erlitten haben, soweit feststeht, dass die Schäden nicht von der Qualität oder den Eigenschaften des Produkts abhängen, sondern von der Anwendung seitens des Käufers.
8.6 Die Käufergarantie erlischt, wenn dieser die Produkte entgegen den Anweisungen des Verkäufers verwendet; die Käufergarantie erlischt ebenfalls, wenn dieser die Produkte eigenständig ohne Zustimmung und/oder Aufsicht des Verkäufers ausbaut, ändert oder zu reparieren versucht.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1 Jede Streitfrage im Zusammenhang mit vorliegendem Vertrag, die nicht ausdrücklich oder implizit durch die allgemeinen Bedingungen oder etwaige spezifische Abmachungen zwischen den Parteien gelöst wird, wird nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen (Wiener Übereinkommen aus dem Jahr 1980) über den internationalen Wareneinkauf und angesichts der nicht unter dieses Übereinkommen fallenden Belange durch italienisches Recht geregelt.
9.2 Jede Streitfrage aus oder in Verbindung mit vorliegendem Vertrag oder den Produkten unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts Padua. Abweichend von obigen Bestimmungen hat der Verkäufer in jedem Fall das Recht, die Streitfrage dem zuständigen Richter am Standort des Käufers vorzubringen.
10. Schlussklauseln
Bei teilweiser oder vollständiger Nichtigkeit einer Klausel dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt jedoch die Wirksamkeit der gesamten Klausel bzw. der allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
MwSt.
VERPACKUNG
PREISSTELLUNG
LIEFERUNG
ZAHLUNG
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Nicht inbegriffen
Starker Karton (inbegriffen) – Kiste/Verschlag (auf Wunsch mit Aufschlag)
FCA-FREI FRACHTFÜHRER, Borgoricco (PD) ITALY
Nach Vereinbarung
Wie vereinbart
Siehe Rückseite der Rechnung